Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere gewerblichen Kunden
I. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“). Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Lieferungen und Leistungen der CET Technolog GmbH („CET“ oder „Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst, verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen.
1.5 CET ist berechtigt, Fotos von installierten Photovoltaikanlagen unter Angabe des Standortes (PLZ, Ort) zu Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies sind insbesondere Prospektmaterial, Internetseiten und redaktionelle Veröffentlichungen und Anzeigen in Presseorganen.
II. Beratung
2.1 Die Beratung beim Verkauf von Photovoltaikanlagen erfolgt auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage. Die Rentabilitätsberechnungen basieren auf diesem Rechtsstand. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und darin enthaltene Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind nicht verbindlich. Die Gesetzeslage kann sich ändern, was Auswirkung auf die Einspeisevergütung sowie die Rentabilität haben kann. Hierin ist keine Beschaffenheitsgarantie zu sehen.
2.2 In technischer Hinsicht wird die durchschnittliche Sonneneinstrahlung für die jeweilige Region sowie die bestmögliche Ausrichtung und Montage zugrunde gelegt. Diese Werte können schwanken und sich verändern, insbesondere bei Klimaveränderungen. Die beispielhaften Rentabilitätsberechnungen basieren auf den vorstehend dargestellten Parametern. Eine Veränderung der Parameter kann die Rentabilität beeinflussen.
2.3 Wir beraten nicht in Bezug auf die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich verpflichtet, sich vor dem Kauf über etwaige öffentliche Förderprogramme und deren Voraussetzungen zu unterrichten. Wir übernehmen keine Gewähr für die baurechtliche Zulassung des Vorhabens des Auftraggebers noch prüfen wir die Voraussetzungen für eine Genehmigung. Hierzu muss sich der Auftraggeber selbst bei den zuständigen Behörden erkundigen und ggf. entsprechende Genehmigungen einholen.
III. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Untergrund, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden soll, eine zusätzliche Tragkraft von mindestens 20 kg/m² Belastung aufweist. Der Auftraggeber sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Installation sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.
3.2 Alle Mauer-, Stemm- und Erdarbeiten sowie eine Absturzsicherung sind bauseits durch den Auftraggeber zu stellen.
IV. Vertragsschluss
4.1 Jedes Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber ist auch im Rechtssinne ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, das der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen annehmen kann. Eine Annahme später als vier Wochen nach Angebot stellt ein eigenes Angebot des Auftraggebers dar, das der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen annehmen kann.
4.2 Jedes Angebot des Auftragnehmers steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit und der Netzzusage des zuständigen Energieversorgers.
4.3 Jedes Angebot steht weiter unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Lieferung durch Zulieferer.
4.4 Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.5 Handelsübliche Abweichungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder technischer Verbesserungen sind zulässig, sofern die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
4.6 Zugesicherte Eigenschaften, Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen schriftlich vereinbart werden.
V. Preise
5.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
5.2 Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten sind Preisanpassungen unter den vertraglich geregelten Voraussetzungen zulässig. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt.
VI. Lieferung und Lieferzeit
6.1 Lieferungen erfolgen ab Werk.
6.2 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.3 Lieferfristen verlängern sich bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers.
6.4 Keine Haftung bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.
6.5 Die Haftung bei Lieferverzug ist beschränkt.
VII. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme
7.1 Erfüllungsort ist Lonnerstadt.
7.2 Versandart und Verpackung bestimmt der Auftragnehmer.
7.3 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
7.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber.
7.5 Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
7.6 Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern die vertraglich geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.
VIII. Gewährleistung, Sachmängel
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Auftraggebers.
8.3 Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Auftragnehmers.
8.4 Schadensersatz bei Verschulden.
8.5 Besondere Regelungen für Herstellerbauteile.
8.6 Gewährleistung entfällt bei eigenmächtigen Änderungen.
IX. Zahlungsbedingungen
9.1 10 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 75 % bei Lieferung, 15 % nach Inbetriebnahme.
9.2 Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a.
9.3 Aufrechnung nur mit anerkannten Forderungen.
9.4 Zurückbehaltungsrechte sind eingeschränkt.
X. Eigentumsvorbehalt
10.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen.
10.2 Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
10.3 Rücktritts- und Herausgaberechte bei Zahlungsverzug.
10.4 Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt ist unter Bedingungen zulässig.
XI. Haftung, Gewährleistung, Herstellergarantie
11.1–11.10 Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften mit vertraglichen Einschränkungen.
XII. Verjährung
12.1–12.3 Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
XIII. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Gerichtsstand ist Lonnerstadt.
XIV. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
14.1 Bonitätsprüfung erfolgt ggf. durch die Boniversum GmbH. Weitere Informationen unter
www.boniversum.de/eu-dsgvo